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Förderbereich 2: Förderung von Freizeitmaßnahmen und Jugendbildungsmaßnahmen

Förderbereich 2

  • Förderung von Freizeitmaßnahmen
  • Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen

Freizeitmaßnahmen sollen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ein Erleben sozialer Erfahrungen ermöglichen, wobei der schonende Umgang mit Umwelt und Natur gefördert werden soll. Gefördert werden Maßnahmen, bei denen die TeilnehmerInnen aktiv an Vorbereitung und Durchführung beteiligt sind (Partizipation und situationsorientiertes Arbeiten).

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Jugendbildungsmaßnahmen sollen auf Kreisebene stattfinden. Junge Menschen sollen befähigt werden, ihre Rechte und ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft wahrzunehmen. Sie sollen in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten gefördert werden (Lernfelder anbieten). Jeder Bildungsmaßnahme muss deshalb eine vom Träger erarbeitete Zielvorstellung zugrunde liegen, die methodisch aufbereitet wird.

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